Erklärung zur Barrierefreiheit
Auto Scheer GmbH & Co KG ist bemüht, seine/ihre Website im Einklang mit dem Bundesgesetz über den barrierefreien Zugang zu Websites und mobilen Anwendungen des Bundes (Web-Zugänglichkeits-Gesetz – WZG) BGBl. I. Nr. 59/2019 idgF, barrierefrei zugänglich zu machen.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website www.auto-scheer.at.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Diese Website ist wegen der folgenden Unvereinbarkeiten und/oder Ausnahmen teilweise mit der Konformitätsstufe AA der „Richtlinien für barrierefreie Webinhalte – WCAG 2.2“ beziehungsweise mit dem geltenden Europäischen Standard EN 301 549 V3.2.1 (2021–03) nach der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates vereinbar.
Nicht barrierefreie Inhalte
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus den folgenden Gründen nicht barrierefrei:
a. Unvereinbarkeit mit den Barrierefreiheitsbestimmungen
Für wenige Bilder fehlt der Alternativtext, sodass diese Information für Screenreader-Benutzer nicht zugänglich ist. Damit ist das WCAG-Erfolgskriterium 1.1.1 (Nicht-Text-Inhalte) nicht erfüllt. Wir planen im Laufe des Jahres 2025 alle nicht-dekorativen Bilder um Alternativtexte zu ergänzen. Alle neuen Bilder werden gemeinsam mit Alternativtexten veröffentlicht. Einige Bilder werden von Dritten in die Website eingepflegt (Fahrzeugbörse). Hier obliegt es jedem User selbst die ALT-Texte eines Bilder einzutragen.
Für einige aufgezeichnete Videos fehlt der Untertitel, sodass die gesprochenen Inhalte für gehörlose Benutzer nicht zur Verfügung stehen. Damit ist das WCAG-Erfolgskriterium 1.2.2 (Untertitel aufgezeichnet) nicht erfüllt. Wir sind bemüht in darauf zu achten, künftig Videos mit Untertiteln zu ergänzen. Neue Videos werden zeitnahe zur Veröffentlichung um Untertitel ergänzt. Auch hier ist die Umsetzung von Dritten abhängig, da diese extern beigestellt werden.
Für weinige Links wird der gleiche Link-Text, die auf verschiedene Seiten führen, genutzt. Für User ist es deshalb schwierig die Links zu unterscheiden, wenn der Unterschied nicht erklärt wird. Damit ist das WCAG Erfolgskriterium 2.4.4 (Linkzweck (Im Kontext)) nicht erfüllt. Wir planen Schritt für Schritt diese Links zu überarbeiten. Die Behebung des Fehlers wird in Zukunft eingeplant.
Bei den eingesetzten Slider ist die Keyboard Navigation möglich, jedoch verwenden wir keine visuellen Pfeile. Der Fokus wird auf einem Balken (Bullet Points) gesetzt.
Durch Drittanbieter werden externe Inhalte via IFrame Technologie in die Website eingebettet. Wir können daher die barrierefreie Umsetzung nicht beeinflussen.
b. Unverhältnismäßige Belastung
Unsere Videos sind gehostet und veröffentlicht in der Video-Plattform YouTube. Es ist nicht möglich, für einige dieser Videos die geforderten Audiobeschreibungen zur Verfügung zu stellen. Damit ist das WCAG-Erfolgskriterium 1.2.5 (Audiodeskription aufgezeichnet) nicht erfüllt. Wir haben die Kosten für die Behebung des Problems bewertet. Wir sind der Ansicht, dass dies jetzt eine unverhältnismäßige Belastung im Sinne der Barrierefreiheitsbestimmungen darstellen würde. Wir planen anstelle der Audiobeschreibungen Alternativen für zeitbasierte Medien als Text zur Verfügung zu stellen.
c. Die Inhalte fallen nicht in den Anwendungsbereich der anwendbaren Rechtsvorschriften
Falls Sie auf Inhalte stoßen, die nicht barrierefrei sind, schreiben Sie uns bitte ein E‑Mail an office@auto-scheer.at. Wir werden Ihre Anfrage prüfen und Sie ehestmöglich kontaktieren.
Erstellung der Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 30.10.2024 erstellt.
Die Erklärung wurde auf Grundlage einer von einem Dritten vorgenommenen Bewertung erstellt.
Diese Erklärung wurde zuletzt am 30.10.2024 überprüft.
Feedback und Kontaktangaben
Die Angebote und Services auf dieser Website werden laufend verbessert, ausgetauscht und ausgebaut. Dabei ist uns die Bedienbarkeit und Zugänglichkeit ein großes Anliegen.
Wenn Ihnen Barrieren auffallen, die Sie an der Benutzung unserer Website behindern – Probleme, die in dieser Erklärung nicht beschrieben sind, Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen – so bitten wir Sie, uns diese per E‑Mail mitzuteilen.
Wir werden Ihre Anfrage prüfen und Sie in wenigen Tagen kontaktieren.
Sämtliche Mitteilungen und Anregungen senden Sie uns bitte an office@auto-scheer.at. mit dem Betreff „Meldung einer Barriere in der Website www.auto-scheer.at“. Bitte beschreiben Sie konkret das Problem und führen Sie uns die URL(s) der betroffenen Webseite oder des Dokuments an.
Durchsetzungsverfahren
Bei nicht zufriedenstellenden Antworten aus oben genannter Kontaktmöglichkeit können Sie sich mittels Beschwerde an die Beschwerdestelle der Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft mit beschränkter Haftung (FFG) wenden. Die FFG nimmt über das Kontaktformular der Beschwerdestelle Beschwerden auf elektronischem Weg entgegen.
Die Beschwerden werden von der FFG dahingehend geprüft, ob sie sich auf Verstöße gegen die Vorgaben des Web-Zugänglichkeits-Gesetzes, insbesondere Mängel bei der Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen, durch den Bund oder einer ihm zuordenbaren Einrichtung beziehen.
Sofern die Beschwerde berechtigt ist, hat die FFG dem Bund oder den betroffenen Rechtsträgern Handlungsempfehlungen auszusprechen und Maßnahmen vorzuschlagen, die der Beseitigung der vorliegenden Mängel dienen.